Anfang 2009 erwarb ich über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine Anerkennung zur Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Dazu gehören alle Menschen unabhängig vom Alter, die aufgrund von psychischen oder geistigen Behinderungen betroffen sind. Für diese Personengruppe besteht die Möglichkeit der Abrechnung der Betreuungsleistungen mit den Pflegekassen nach §45 b SGB XI (Sozialgesetzbuch). Diese Leistungen beziehen sich auf bestimmte Erkrankungen wie Demenz, diagnostizierte Depressionen,, Angsterkrankungen, Autismus, Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Epilepsie, einhergehend mit geistiger Behinderung, die von Gutachtern der Pflegekassen aufgrund von ärztlichen (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe) Einschätzungen festgestellt werden.Menschen mit dieser Diagnose haben oft große Einschränkungen in ihrer Alltagskompetenz. Daher stehen ihnen niedrigschweillige – also ohne große Hürden – sachbezogene Geldleistungen zu, die durch anerkannte Betreuungseinrichtungen abgerechnet werden können. Auszahlungen dieser Sachbezüge sind nicht möglich.
Aber auch nicht betroffene Personen, die aus anderen Gründen (z. B. Zeitliche Belastungen wie Uni oder Schichtarbeit) eine Betreuung Ihrer Kinder oder auch Eltern brauchen, können selbstverständlich als Selbstzahler durch mich entlastet werden.
2014 habe ich mich durch Fortbildungen und Seminare für Kinder mit ADS/ADHS, Lernstörungen und Austismus an der Heimerer Akademie weitergebildet. Damit verbunden erwarb ich einen Trainerschein für das Marburger Konzentrationstraining MKT.
Dieser befähigt mich, Kindern mit Konzentrationsschwäche wie es bei ADS/ADHS häufig vorkommt, bei ihren schulischen Aufgaben zur Seite zu stehen.
Für ein individuelles Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin per email oder unter 030-897 333 82.
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